Einkehrtag der Ordensprovinz Rhein-Main

Das Sakrament der Buße war Thema des Einkehrtages der Ordensprovinz Rhein-Main an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen in Frankfurt am Main. Während Provinzprior Cfr. Dr. Georg Müller am Vormittag einen historischen Zugang zum Thema wählte und die Entwicklung „vom öffentlichen Büßer zum personalen Austausch“ referierte, beschäftigte sich am Nachmittag der Prior der Komturei Regina Coeli Speyer/Kaiserslautern, Cfr. Dr. Joachim Reger, mit der Suche nach Gott in Sünde, Reue, Beichte und Versöhnung.

Persönliche Gedanken des Präsidenten der Provinz

Nach einem kurzen Update zur Lage im Heiligen Land umriss Provinzpräsident Cfr. Erwin Waider in seiner Einleitung zum Thema seine persönlichen Erfahrungen und Gedanken zum „vergessenen“ Sakrament der Beichte. Da jeder Mensch in seiner Biografie Fehler und falsche Entscheidungen finde, sei die Beichte in ihrem Grundverständnis – Belastendes hinter sich zu lassen und sich neu ausrichten zu können – ein Sakrament, das Befreiung schenke. Warum also sei sie im Bewusstsein vieler Katholiken dennoch in Vergessenheit geraten?

Dieser Frage näherte sich Cfr. Waider über einen Blick in die eigene Familienhistorie: Neben der Notwendigkeit, „innere Widerstände“ gegenüber der objektiven Reflexion eigenen Versagens zu überwinden, hätten auch das historische Umfeld in den Herkunftsregionen seiner Familie – Rheinland und Fulda – ein „gesundes Misstrauen“ gegenüber Hierarchien entstehen lassen. Nachkriegszeit, 68er-Bewegung und nicht zuletzt das Zweite Vatikanum hätten Raum für die Frage eröffnet, ob es nicht genüge, sich im persönlichen Gebet direkt an Gott zu wenden und um Vergebung zu bitten – ein Ansatz, der in der neuen liturgischen Form des Bußgottesdienstes Ausdruck gefunden habe.

© oessh.net / Csr. Dr. Miriam Salentin

Biblische Fundierung

In der Bibel werde die Existenz der Sünde – so Cfr. Dr. Georg Müller zu Beginn seiner Ausführungen – nicht in Frage gestellt. Es sei augenfällig, dass sich bereits der erste Psalm mit den „zwei Wegen“ beschäftige: „Wohl dem Mann, der nicht dem Rat der Frevler folgt, nicht auf dem Weg der Sünder geht (…) der Weg der Frevler aber führt in den Abgrund“ (Ps 1,1–6).

Dass Sünde das Leben der Menschen, ihre zwischenmenschlichen Beziehungen und das Verhältnis zu Gott beeinträchtige, zeige sich bereits am Anfang der Heiligen Schrift im Sündenfall von Adam und Eva: Der Mensch versage in der Versuchung, weil er sich an eine Stelle setze, die ihm als Geschöpf Gottes nicht zukomme. Gleichzeitig schiebe einer die Schuld auf den anderen: Adam auf Eva, Eva auf die Schlange. Seither sei Sünde mit dem Tod verbunden, da sie einen Verstoß gegen Gottes Heiligkeit darstelle, der selbst Leben ist.

Jesu Ruf zur Umkehr im Neuen Testament

„Kehrt um und glaubt an das Evangelium“ (Mk 1,15) ist der zentrale Ruf Jesu zur Neuausrichtung des Lebens auf Gott. In der Erzählung von der Heilung des Gelähmten, die in allen synoptischen Evangelien (Mk 2,1–12; Mt 9,1–8; Lk 5,17–26) zu finden ist, erweist Christus seine göttliche Vollmacht und sein Bestreben, die Menschen von allem Belastenden und „krank“ Machenden zu befreien und sie – wie im Gleichnis vom verlorenen Sohn (Lk 15,11–32) – zurück zum Vater zu führen.

Die Verankerung des Sakraments der Beichte in der Heiligen Schrift, die sogenannte „Stiftungsakte Jesu“, findet sich laut Provinzprior in den Textstellen Mt 16,19 beziehungsweise 18,18 sowie in Joh 20,23, in denen Jesus seinen Aposteln die Binde- und Lösegewalt überträgt. Jesus selbst solidarisiere sich mit den Sündern: Obgleich sündenlos, mache er sich selbst zum Sünder und lasse sich öffentlich von Johannes im Jordan taufen, um später im Kreuzestod die Ursünde des „alten Adam“ („peccatum originale“) als „neuer Adam“ zu überwinden.

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Historischer Durchgang

Die sogenannte „Ohrenbeichte“ durchlief eine Entwicklung, beginnend mit dem öffentlichen Bußverfahren der Alten Kirche: Das Sündenbekenntnis wurde persönlich und „geheim“ vor einem Priester abgelegt, während die Lossprechung öffentlich und erst nach Ablauf einer – oft vom Bischof bestimmten – Zeit des Büßerstandes erfolgte.

Für den Büßer bedeutete dies den Ausschluss von der Eucharistie oder sogar vom gesamten Gottesdienst, den er nur aus der Vorhalle der Kirche mitverfolgen durfte. Der losgesprochene Sünder trug ab dem Ostersonntag sieben Tage lang bis zum „Dominica in albis“ weiße Gewänder wie die Neugetauften. Die heutige Wahrnehmung des „Weißen Sonntags“ als Tag der Erstkommunion entwickelte sich erst vor etwa 100 Jahren.

Während für schuldig gewordene Kleriker zunächst keine Lossprechung vorgesehen war und sie stattdessen aus dem Amt entlassen wurden, konnten Laien das Bußverfahren zumindest einmal im Leben durchlaufen – ein Umstand, der viele dazu bewegte, sich erst im späteren Lebensalter taufen zu lassen, um nicht durch Sünde der Taufgnade verlustig zu gehen.

Einzelbeichte

Parallel zum europäischen Kontinent entwickelte sich im anglo-keltischen Raum ein Vorläufer der heutigen Einzelbeichte, der durch irische Wandermönche auch auf dem Festland verbreitet wurde und die Praxis des öffentlichen Bußverfahrens zunehmend ersetzte. Dabei lag das Augenmerk stärker auf der Festlegung eines angemessenen „Strafmaßes“ als auf der Besserung des Lebenswandels; auch die Intention einer Verfehlung blieb weitgehend unberücksichtigt. Dies stehe – so Müller – im Widerspruch zur Aussage Jesu, der bereits die Absicht und nicht erst die Ausführung einer Verfehlung als Sünde ansehe (vgl. Mt 5,27–28).

Das Konzil von Trient (1545–1563) bestätigte als Reaktion auf die Reformation die Ohrenbeichte als verbindliches Sakrament der Wiederversöhnung. Eine gültige Beichte muss vor einem geweihten Priester mit entsprechender Beichtvollmacht erfolgen und setzt ein vollständiges Bekenntnis sowie die Reue des Beichtenden voraus. Mindestens einmal im Jahr, idealerweise vor Ostern, sollte ein gläubiger Katholik das Beichtsakrament empfangen.

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Modernes Verständnis von Beichte

Die Abwendung der katholischen Kirche von einer „angstbewehrten Verkündigung“ (etwa durch die Androhung des Fegefeuers) habe laut Müller im Verständnis vieler Gläubiger zu einer Relativierung der Bedeutung des Beichtsakraments geführt. Die nach dem Zweiten Vatikanum verbreiteten Bußandachten stärkten zwar den gemeinschaftlichen Aspekt von Sünde und Schuld, ersetzten jedoch in seinem Verständnis nicht das Sakrament der Einzelbeichte, insbesondere bei schwereren Vergehen.

Während bei sogenannten „lässlichen Sünden“ auch das allgemeine Sündenbekenntnis in der Messfeier, das Lesen der Schrift oder das Hören des Wortes sowie gute Werke als Wiedergutmachung verstanden werden könnten, sei das Aussprechen der Sünde im Beichtgespräch anders zu bewerten als das „stumme Gebet“. Die Versprachlichung schaffe eine Wirklichkeit außerhalb des Schuldigen. Zudem könne die geistliche Begleitung und der Rat des Priesters Hilfe und Entlastung bieten.

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Die Suche nach Gott in Sünde, Reue, Beichte und Versöhnung

Im Nachmittagsvortrag wandte sich Cfr. Joachim Reger, Prior der Komturei Regina Coeli, der fundamentaltheologischen und religionsphilosophischen Dimension des Beichtsakraments zu.

Unter Bezugnahme auf den Buchtitel „Wenn nichts fehlt, wo Gott fehlt“ von Jan Loffeld stellte er die Frage: „Was fehlt, wenn Beichte fehlt?“ Zur Begriffsklärung definierte er Sünde als Weigerung des Menschen, sein Leben nach Gott auszurichten, und damit als Absonderung von Gott und Kirche; Reue als Abkehr davon und als Willen zur Umkehr; sowie Beichte als Weg zur Versöhnung.

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Sündenbock und „Vampirprinzip“

Da Sünde auch eine Verfehlung gegenüber der Gemeinschaft darstelle, habe man im frühen Israel den Sündenbock-Ritus zu Jom Kippur entwickelt. Dabei wurden symbolisch die Sünden des Volkes auf einen Ziegenbock übertragen, der in die Wüste getrieben wurde. Auch Tempelopfer dienten – so Reger – dem Ziel, Gott zu versöhnen. In der Beichte werde die Versprachlichung der Sünde selbst zum Opfer.

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Ohne Beichte Endlosschleife

Da kein Mensch ohne Schuld sei, führe das Fehlen einer Möglichkeit zur Entlastung durch Beichte zu einer Art Endlosschleife: Schuld werde zum Dauerzustand und präge das Innere des Menschen. Der moderne Mensch habe Ersatzformen entwickelt, etwa im Rechtssystem oder in therapeutischen Ansätzen. Auch öffentliche Formen der moralischen Verurteilung in sozialen Medien hätten zugenommen.

Diese Entwicklung gehe häufig mit einem verstärkten Moralismus einher, bei dem eigenes Fehlverhalten durch Leistung, Selbstoptimierung oder moralische Strenge gegenüber anderen kompensiert werde.

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Ein Plädoyer für die Beichte

In einer von Unsicherheit und Polarisierung geprägten Zeit könne die Beichte zur Identitätsbildung beitragen, so Reger. Sie ermögliche eine bewusste Auseinandersetzung mit persönlicher Schuld sowie mit eigenen Werten und Maßstäben. Das Eingeständnis von Fehlern relativiere die eigene Position und eröffne neue Perspektiven.

Die Beichte könne so zu einer Form der Lebensbegleitung werden. Bereits das Aussprechen der Schuld wirke entlastend und könne festgefahrene innere Prozesse aufbrechen.

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Beichte rechnet mit der Unvollkommenheit des Menschen

Im Kontext gesellschaftlicher Entwicklungen wie der sogenannten „Cancel Culture“, in der auch kleinere Verfehlungen weitreichende Folgen haben können, verwies Reger auf das Wort Jesu: „Nicht die Gesunden brauchen den Arzt, sondern die Kranken“ (Mk 2,17). Darin liege eine Öffnung des Raumes für menschliche Unvollkommenheit.

Aus Fehlern zu lernen bedeute, auch in der Sünde nach Gott zu suchen. Ziel der Beichte sei die Angleichung des Menschen an die barmherzige Liebe Gottes.

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Begegnung und Austausch

Neben den inhaltlichen Impulsen prägten auch Begegnung, gemeinsames Mittagessen, ordensgeschwisterlicher Austausch sowie die Vorabendmesse im Ordensgewand den Einkehrtag. Für die 41 Teilnehmenden wurde er damit zu einer geistlichen Bereicherung in der Fastenzeit.

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