Am Samstag und Sonntag, den 14. und 15. März 2026, trafen sich rund 140 Damen und Ritter der Ordensprovinz Rheinland-Westfalen zu ihrem Einkehrtag im Tagungshaus des Erzbistums Köln in Bensberg. Die Veranstaltung diente der geistlichen Vertiefung sowie der Auseinandersetzung mit aktuellen Fragen von Krieg und Frieden.

Provinzprior Cfr. Weihbischof Rolf Steinhäuser und Provinzpräsident Cfr. Norbert Erlinghagen hatten als Referenten Dr. Christian Braun und Dr. Jochen Reidegeld, Leiter und stellvertretender Leiter des Instituts für Theologie und Frieden, eingeladen. Im Mittelpunkt stand die Frage nach den Bedingungen von Frieden und der ethischen Bewertung von Gewalt in gegenwärtigen Konflikten.

Das Institut für Theologie und Frieden (ithf) ist eine wissenschaftliche Einrichtung in Trägerschaft der katholischen Militärseelsorge. Es befasst sich mit ethischen Fragestellungen zu Krieg, Frieden und Sicherheitspolitik und bringt diese in wissenschaftliche und gesellschaftliche Diskurse ein.

Gibt es einen gerechten Krieg?

Dr. Christian Braun erläuterte in seinem Impulsreferat die Entwicklung der kirchlichen Friedensethik. Dabei ging er auf die klassische Lehre vom „gerechten Krieg“ ein und stellte deren Verhältnis zu heutigen ethischen und völkerrechtlichen Fragestellungen dar.

Was die katholische Lehre und Friedensethik daraus folgern, konnte das Auditorium in den Texten des Zweiten Vatikanischen Konzils sowie in Zitaten von Papst Benedikt XVI. und Papst Franziskus nachvollziehen. Einer zutiefst am Wohl des Menschen orientierten Lehre geht es um eine gerechte Welt und damit um die Frage eines gerechten Friedens auf der Basis einer verbindlichen Weltordnung, die das Völkerrecht begründet.

Ausgehend vom fünften Gebot „Du sollst nicht töten“ (Exodus 20,13) wurde das Spannungsfeld zwischen Gewaltverbot und staatlichem Gewaltmonopol thematisiert. In diesem Zusammenhang verwies Braun auf die Weiterentwicklung der kirchlichen Lehre hin zu einer stärkeren Betonung des gerechten Friedens als Leitperspektive.

Das Recht auf Selbstverteidigung ist in Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen geregelt. Es beschreibt Voraussetzungen, unter denen Staaten Gewalt anwenden dürfen, insbesondere im Fall eines bewaffneten Angriffs. Dazu zählen unter anderem die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, die Zurechenbarkeit des Angriffs sowie die Information des Sicherheitsrates.

Im Zusammenhang mit sicherheitspolitischen Begriffen wurde zwischen präemptiver und präventiver Selbstverteidigung unterschieden:

Eine präemptive Handlung bezieht sich auf eine unmittelbar bevorstehende, konkret erkennbare Bedrohung.

Eine präventive Handlung hingegen setzt in einem früheren Stadium an und richtet sich gegen potenzielle, noch nicht konkret nachweisbare Gefahren.

Diese Unterscheidung ist Gegenstand sowohl völkerrechtlicher als auch ethischer Diskussionen.

Friedensarbeit in der Praxis

Im zweiten Referat stellte Dr. Jochen Reidegeld Beispiele praktischer Friedensarbeit vor. Dabei ging er auf die Situation von Jesiden im Irak und in Syrien ein sowie auf Erfahrungen aus der Flüchtlingsarbeit. Er schilderte unterschiedliche Ansätze internationaler Hilfsarbeit und deren Herausforderungen in Konfliktregionen.

Zudem wurde die Arbeit der Initiative „Rabbis for Human Rights“ im Westjordanland vorgestellt, die sich für die Rechte der dort lebenden Bevölkerung einsetzt.

Der Einkehrtag schloss mit einer gemeinsamen Abendvesper.

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